Forum-Gewerberecht
» ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? «
........... und was nützt die beste gesetzliche Grundlage zur "Manipulationssicherheit", wenn in Spielhallen noch immer zugelassene Automaten stehen, die nicht entsprechend sicher sind?
VG
Meike
Gepostet am 01.12.2015 um 16:22 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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