Forum-Gewerberecht

» Altenpflege Gewerbe?! «

[quote][i]Original von Stadtverwaltung Frankenthal[/i]
Hallo, zusammen,
also ich stimme Herrn Mischner zu...
die aufgezählten Tätigkeiten sind entweder dem Altenpfleger zuzurechnen oder aber es handelt sich um weisungsgebundene Tätigkeiten (einkaufen, hauswirtschaftliche Versorgung)...
bei uns waren es zeitweise insbesondere ausländische Damen, die solche Tätigkeiten anmelden wollten... nachdem wir mehrmals die Auffassung vertreten haben, dass es a) kein Gewerbe ist, da ausgenommen und b) eine weisungsgebundene Tätigkeit ist (es wird vorgegeben, wie der Haushalt zu führen ist, was eingekauft wird, nur ein Auftraggeber, da die Person sogar meist bei dem Auftraggeber wohnte etc...) ist es bei uns nun in diesem Bereich "ruhig" geworden...[/quote]

Ich hatte heute wieder eine Dame aus Mittelosteuropa hier, die eine ältere Dame pflegt. Sie wohnt bei ihrer Auftraggeberin und pflegt wohl auch nur diese eine Person. Als Gewerbe sollte "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" angemeldet werden. Wegen nur einem Auftraggeber habe ich ihr gesagt, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Wie wäre es, wenn sie glaubhaft macht, auch für weitere Personen "hauswirtschaftliche Dienstleistungen" auszuführen. Kann man dann noch die Gewerbemeldung zurückweisen? "Hauswirtschaftliche Dienstleistungen" kann ich im Gegensatz zur Altenpflege wohl nicht mit § 6 GewO in Verbindung bringen, oder?
Zuvor war die Dame in einer anderen Stadt tätig, wo sie diese Tätigkeit gewerblich angemeldet hatte (Gewerbeanmelde-Bescheinigung lag vor).



Gepostet am 26.11.2015 um 10:48 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=99006#post99006


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