Forum-Gewerberecht

» Zwei Gaststättenbetriebe, aber nur ein Eingang «

Der Anwalt argumentiert so, dass es dennoch die Möglichkeit gibt die Nutzungsrechte für den durch die vordere, dann ggf. geschlossene Gaststätte, an die hintere Aufrecht zu erhalten. Ansonsten stellt der hintere Betrieb, die Shishabar, eine eigenständige Gaststätte dar. Sie würde lediglich die Wegerecht der vorderen Nutzen.

Die SishaBar ist ein etwas kleinerer Raum als der vordere Cafébereich. So gesehen im weiteren Sinne ein Nebenraum. Derzeit darf auch nur im Shishabereich geraucht werden.

Bauordnungsrechtliche Fragen außen vor. ;-)



Gepostet am 26.11.2015 um 08:15 von:
Benutzer: wfb
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