Forum-Gewerberecht

» Altenpflege Gewerbe?! «

Auch diesen Fall würde ich der "Heimaufsicht" vortragen, denn es vermittelt den Eindruck einer stationären Pflegeeinrichtung. Heimrechtlich wäre es ggf. anders zu beurteilen, wenn denn die Mieter/-innen sich ggf. auch einen anderen Pflegedienst ins Haus holen könnten. Nach dieses Beschreibung wäre das nicht möglich. Insofern "stationär" und heimrechtlich relevant.

Gewerberechtlich sehe ich keine Ausnahme nach § 6 GewO, so dass ein Gewerbe anzuzeigen wäre. Die genannten Tätigkeiten sind pflegerische, keine heilenden Unterstützungen. Grund für die Unterbringung ist (vorrangig) keine Erkrankung, sondern der körperliche Verfall.



Gepostet am 25.11.2015 um 08:49 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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