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Hallo an alle,

ich würde mich gerne mal in das Thema einbringen, allerdings mit einer eigenen Frage. Auch wir haben eine "Hauskrankenpflege" mit einen Zimmer aufgeforderte eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Die Hauskrankenpflege bietet z.B. folgende Leistungen an:

Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
Hilfe bei der Ausscheidung
Toilettengang
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Lagern und Betten
Mobilisation
Sondenernährung
Stomaversorgung
Einlauf
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen
24-Stunden Hausnotruf


Die Chefin des Unternehmens will absolut keine Anmeldung bei uns vornehmen. Wie würdet Ihr die Sache beurteilen? Anmeldepflichtig oder nicht? Insbesondere die eigenen Zimmer die dort vermietet werden würde das Ganze für mich schon anmeldepflichtig machen.

Beste Grüße,



Gepostet am 25.11.2015 um 08:13 von:
Benutzer: Der Präsident
Der Original-Beitrag :
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