Forum-Gewerberecht

» Altenpflege Gewerbe?! «

Mal abgesehen von der gewerberechtlichen Betrachtungsweise würde ich die Angelegenheit unbediungt der zuständigen Heimaufsichtsbehörde (meist bei den Kreisen, selten auf ministerieller Ebene angeordnet) vortragen.
In Schleswig-Holstein weiß ich von mindestens einem Fall, wo ein Arzt in einem baurechtlich dafür nicht genehmigten Bereich Altenpflege ausüben wollte. Dieses hat die Heimaufsicht nach Kenntnis relativ schnell dauerhaft verhindert...



Gepostet am 24.11.2015 um 09:00 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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