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Hallo, zusammen,
also mich überzeugen die Ausführungen des Ministeriums nicht, zumal sie sich an den BFH anlehnen... und wir wissen ja, dass der Gewerbebegriff nach Steuerrecht eben nicht identisch ist mit dem Gewerbebegriff nach Gewerberecht...
wir würden hier kein Gewerbe sehen, da die Person die Pflege ja quasi nach Weisung und nur für eine Person macht...



Gepostet am 23.11.2015 um 13:40 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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