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» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Hallo Roesje,

mein Verständnis sagt das Gleiche. Erforderlich ist die Willenserklärung von A, dass er "seinen" Betrieb (in der GbR) aufgegeben hat. Dass nunmehr B seit ca. 6 Jahren den Betrieb als Einzelunternehmen weiterführt, hat bis dato keiner gewusst (naja vielleicht doch das FA).
Wir würden genau so verfahren und ein entsprechendes Bußgeld verhängen. Der Betroffene kann ja im Anhörungsverfahren nochmals darlegen warum er sich nicht rechtzeitig abgemeldet hat. Ob das dann seine Rettung sein wird??

Schönen Feierabend. Es geht mit strammen Schritten aufs Wochenende.

Ralf



Gepostet am 18.11.2015 um 16:32 von:
Benutzer: MaBid
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