Forum-Gewerberecht
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Hallo aus Bad Fallingbostel ,
ich stimme voll und ganz zu. Mit seinem Ausscheiden hat der Betroffene sein selbständiges Gewerbe (seinen Betrieb) aufgegeben.
Bei der Übernahme eines Betriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden muss ja auch der erste ab- und der nächste anmelden, obwohl der Betrieb als solcher weiterbesteht.
Regina Runge
Gepostet am 18.11.2015 um 16:32 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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