Forum-Gewerberecht

» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

Hallo liebe Kollegen/innen!   

Ich möchte mich auch noch an diesen Thread ranschmeißen.

Habe hier 2 Personen die bisher zusammen als GbR tätig waren.
Person A hat nun eine Gewerbeabmeldung wegen Austritt rückwirkend zu 2009 gefaxt. Seither ist Person B wohl nur noch alleine tätig.

Ich habe Person A darauf hingewiesen, dass es sich um eine verspätete Anzeige handelt, somit Owi und wir bei 6 Jahren verspäteter Abmeldung ein Bußgeldverfahren einleiten.

Und das ist doch auch so, oder?  Kopfkratz  

Er ist nämlich jetzt der Meinung, dass die Anzeigepflicht ja besagt, dass anzeigepflichtig die Aufgabe des "Betriebes" ist und dieser (also das Geschäft) ja noch weiterhin besteht (durch die Fortführung von Person B).

Ich kann zwar den Gedankengang des Herrn nachvollziehen, aber Anzeigepflichtiger ist doch er und er hat sein Gewerbe vor 6 Jahren aufgegeben.

Könnt ihr mir da so zustimmen oder unterliege ich einem Denkfehler?



Gepostet am 18.11.2015 um 16:07 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98861#post98861


Beitrags-Print by Breuer76