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» Ersatzzwangshaft nach Erledigung des Bescheid «

Guten Morgen,

kann mich nur meinen Vorrednern/innen anschließen, das Zwangsgeld hat sich erledigt. Aber wenn ihr ihn unbedingt im Nachgang noch ärgern wollt, warum kein OwiG - Verfahren? Im Gegenzug zum Zwangsgeld kann das Bußgeld auch nach der Abmeldung von Amts wegen beigetrieben werden.



Gepostet am 17.11.2015 um 07:17 von:
Benutzer: Maliklaus
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