Forum-Gewerberecht

» Änderung § 56a GewO / Wanderlager «

Um 1956 herum mag die Kaffeefahrt ein spaßiges Vergnügen mit Alleinunterhalter usw. gewesen sein und der Produktverkauf "nur" vergleichsweise teuer. Auf 1986 habe ich ein paar Einladungen gesehen:
- die Firmen gab es,
- die Versprechungen fielen bescheiden aus.

Heute rede ich ganz klar von organisiert wirtschaftskriminellen Strukturen. Bis hin zu lebensgefährlichen Lügen zu den Produkten, Drohkulissen. Weiterhin geht es darum, dass Opfer, die sich als kaufwillig zeigen aus den Veranstaltungen geholt und an den Geldautomaten begleitet werden. Es fließt Bargeld. Verträge werden überhaupt nicht ausgehändigt und wenn doch steht eine erfundene Firma drin.

Stundenlang werden die alten Leute beschallt und die können sich - naiv und gutgläubig wie sie z. T. sind - nicht vorstellen, das Alles gelogen ist. Ist es aber, angefangen damit, dass sich die Werbesprecher mit falschen Namen vorstellen.

Straf- u. Lebensmittelrecht sind untauglich, weil es an ausreichend präzisen Zeugenaussagen fehlt. Zivilrecht und Wettbewerbsrecht greifen ins Leere, weil man den Klagegegner nicht kennt. Deswegen das Bedürfnis, schon an den Bussen anzusetzen.

Nochmal: Mir gehrt es doch überhaupt nicht um Leute, die im Zuge eines Wanderlagers Schuhe verkaufen, sondern mir geht es um die - sagen wir es wie es ist - Betrüger.



Gepostet am 16.11.2015 um 08:00 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98810#post98810


Beitrags-Print by Breuer76