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» Bezeichnung für Maklergewerbe «

[quote][i]Original von Bibo[/i]

Sie ist der Meinung, die Bezeichnung 'Vermittlung' umfasst eine Maklertätigkeit, auch wenn diese bisher nicht ausgeübt wurde.[/quote]

Ach herrlich, was die Leute immerzu meinen....    

Dazu kenne ich einen schönen provokanten Spruch: "Ein Bettnässer meint auch, er hätte geschwitzt."  großes Grinsen  

Nein, Spaß beiseite. Ich schließe mich da meinen Vorrednern an!
Wenn sie die Maklertätigkeit nach §34c GewO ausübt, dann hat sie das auch per Gewerbeummeldung anzuzeigen. Punkt. Keine Diskussion!

Ich frage mich, was sie denn für ein Problem damit hat? Eine Gewerbeummeldung tut doch nicht weh.

Ich würde die gute Dame nochmal befragen zu den o.g. Fragestellungen der Kollegen und wenn sie dann immer noch bockt, die Gewerbeummeldung im Zwangsgeldverfahren erwirken und wenn sie dann da ist, je nach dem vielleicht ein Bußgeld als Schmankerl...meistens merken die Leute dann, dass das, was sie "meinen" nicht so ganz der Realität entspricht.



Gepostet am 13.11.2015 um 08:27 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98785#post98785


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