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Ein herzliches Hallo ins Forum,

vielleicht kann jemand helfen:

Es liegt mir eine neu ausgestellte Maklererlaubnis vor. Für diese Maklererlaubnis fehlt mir noch die Gewerbeanmeldung der Dame. Diese möchte Sie aber nicht abgeben, weil Sie der Meinung ist, Sie habe die Maklertätigkeit bereits vor Jahren mit Ihrer Gewerbeanmeldung erledigt, indem Sie wie folgt angemeldet hat:

[B]Vermittlung,[/B]Vermietung+Betreuung von Ferienwohnungen...

Sie ist der Meinung, die Bezeichnung 'Vermittlung' umfasst eine Maklertätigkeit, auch wenn diese bisher nicht ausgeübt wurde.

Wie wird das hier gesehen? War das ausreichend? Wenn nicht, wie kann ich Ihr das klar machen, worauf mich beziehen?

Vielen Dank vorab!



Gepostet am 12.11.2015 um 15:18 von:
Benutzer: Bibo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98776#post98776


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