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» GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) «

Meiner bescheidenen Meinung nach bleibt alles wie es ist. Die juristische Person muss dann abgemeldet werden, wenn die Liquidation abgeschlossen und die Löschung beim AG erfolgt ist. Ein Ab- oder Ummeldegrund liegt bei Liquidation nicht vor.
Zudem ist die Vermögensverwertung und der Hinweis auf die Liquidation keine gewerbliche Tätigkeit.

Gruß aus Mittelhessen



Gepostet am 10.11.2015 um 09:06 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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