Forum-Gewerberecht

» Zwei Gaststättenbetriebe, aber nur ein Eingang «

Wir haben derzeit den Fall, dass Gewerbetreibender X ein Café und eine ShishaBar betreibt. Der Betrieb hat einen Eingang. Im vorderen Zimmer befindet sich das Café und im hinteren die ShishaBar. Nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) ist es lediglich erlaubt im Nebenraum zu rauchen, in diesem Fall im hinteren Zimmer, der ShishaBar. Herr X möchte aber zudem, dass seine Gäste im vorderen Zimmer rauchen dürfen. Hierfür hat er beide Betriebe separat angemeldet. Faktisch jedoch betreibt er Sie als ein Gewerbe, wonach er das NRSG nicht umgehen kann.

Nun kam die Frage seines Anwaltes, ob es rechtlich möglich sei, den hinteren Raum abzutrennen, eine eigene Theke, ein eigenes Aufsichtspersonal sowie eine getrennte Buchführung einzurichten?

Hierbei ist insbesondere die Frage: Ist es rechtlich möglich, dass der hintere Betrieb, der dann eigenständig agiert, den selben Eingang nutzt wie der Vordere, da es immer zwingend notwendig ist durch das vordere Lokal in das Hintere zu gelangen?



Gepostet am 03.11.2015 um 15:37 von:
Benutzer: wfb
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