Forum-Gewerberecht

» Abmeldung von Amts wegen?! «

Wenn die neue Anschrift des Gewerbetreibenden bekannt ist, dann dorthin die Aufforderung schicken. Wir kündigen schon gleich an, dass wir die Abmeldung von Amts wegen vornehmen, wenn er es selber nicht innerhalb einer gesetzten Frist macht. Und danach gibt es dann ein Bußgeld.


Wenn neue Anschrift unbekannt dann handeln wir so wie von BernhausenL geschrieben.

Gruß aus HH
Kewi



Gepostet am 30.10.2015 um 13:33 von:
Benutzer: Kewi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98598#post98598


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