Forum-Gewerberecht

» Versicherungsvermittler Erlaubnispflicht «

Also:

Deswegen habe ich ja auch nicht verstanden, als einige Forenmitglieder jubelten, endlich eine Erlaubnis für die wir nicht zuständig sind.

Für die Erlaubnis hätten wir wenigstens noch Einnahmen zu verzeichnen gehabt. Die Untersagung/der Erlaubniswiderruf (da weiss ich noch immer noch nicht, was da richtig sein wird. Im Gesetzt habe ich keinen Hinweis drauf gefunden. Die reden von Erlaubnis und dann von Untersagungen, die mitgeteilt werden müssen!??!) kostest uns nur. Dafür sind die Kommunen dann aber zuständig.



Gepostet am 05.12.2006 um 11:25 von:
Benutzer: pmcolonia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9855#post9855


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