Forum-Gewerberecht
» Versicherungsvermittler Erlaubnispflicht «
[quote][i]Original von Manfred Milbrodt[/i]
Fazit in Schleswig-Holstein:
Da die IHK für die Zulassung zuständig ist, verbleibt (Stand: heute) die Zuständigkeit für die Fortsetzungsuntersagung bei der Kreisordnungsbehörde.[/quote]
Das wird ja dann überall nicht viel anders aussehen. Toll, dann haben wir wieder die A-Karte.
Gepostet am 05.12.2006 um 11:19 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9854#post9854
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