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» Auftsellung von Automaten in nicht erlaubnispflichtigem Cafe/Imbiss «

Danke dir soweit.

Aber ich gehe richtig in der Annahme, dass ein Cafe/Imbiss/wasweißich, wo der überwiegende Anteil des Umsatzes durch Einnahmen aus Glücksspielautomaten, als Spielhalle zu werten ist und neben der Geeignetheitsbescheinigung auch die anderen Parameter für die Erlaubnis erfüllt sein müssen?



Gepostet am 26.10.2015 um 19:03 von:
Benutzer: LuckyLuke
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