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» Auftsellung von Automaten in nicht erlaubnispflichtigem Cafe/Imbiss «

Hallo Lucky,

nicht jeder Imbiss ist eine geeignete Aufstellörtlichkeit im Sinne des §3 SpielV.

Ruf bei dem für Dich zuständigen Ordnungsamt an und frag dort nach, denn dort muss die Geeignetheitsbescheinigung beantragt werden und diese können die Örtlichkeit vom Ansehen her beurteilen.

§33 c Abs. 3 GewO
[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html[/URL]

VG
Meike



Gepostet am 26.10.2015 um 18:23 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98537#post98537


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