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» Versicherungsvermittler Erlaubnispflicht «

Also:

Nun ist die Umsetzung der EG-Richtlinie da. Fragen bleiben für mich trotzdem noch offen.

In der Regelung wird von Erlaubnispflicht geredet und dann von Untersagung. Für mich irgendwie ein Widerspruch. Wie muss ich das verstehen?

Die Zuständigkeitsregelgung für die Erlaubnis und die Registrierung liegt ja wohl bei der IHK.

Einen Hinweis auf die Untersagungszuständigkeit habe ich nicht gefunden.

Habe ich da was überlesen?



Gepostet am 05.12.2006 um 08:06 von:
Benutzer: pmcolonia
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