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Hallo - zwei hab ich noch  fröhlich  

[B][URL=http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/gr28.pdf]Link Nr. 1[/URL][/B] führt zu den Seiten der IHK des Saarlandes. Hier ist besonders der Punkt Löschung in Bezug auf die Frage der beeendigung der Existens der GmbH interessant.

[B][URL=http://www.karlsruhe.ihk.de/files/info6.pdf]Link Nr. 2[/URL][/B] führt zur IHK Karlsruhe. Dies scheint das momentan aktuellste IHK-Merkblatt zum Thema zu sein (Stand Juni 2005) und verweist unter Vorbemerkungen auf die Sonderfälle der vermögenslosen Gesellschaft sowie die Verschmeldzung.

Im Falle der Verschmelzung könnte sich - wie oben schon angedeutet - auch eine Notwendigkeit für ein Untersagungsverfahren gegen die jur. Person selbst ergeben.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 31.10.2005 um 16:31 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=984#post984


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