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» Löschung einer GmbH & Co.KG - Abmeldung v.A.w? «

Hallo,

wenn eindeutig die Behörde die Gewerbeaufgabe der Verwaltungs- GmbH nachgewiesen werden kann, dann kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn der Aufforderung zur Abmeldung nicht nachgekommen wird. Halte ich aber schwierig, bei einer aufgelösten GmbH. Wir hatten mal einen Fall, da hatte der bevollmächtigte Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die Gesellschaft die Gewerbetätigkeit noch nicht beendet hat und deshalb auch die Abmeldung durch deren gesetzlichen Vertreter nicht erfolgt, wobei ihm zuzustimmen war.



Gepostet am 09.10.2015 um 09:25 von:
Benutzer: Parnitzke
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