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» Löschung einer GmbH & Co.KG - Abmeldung v.A.w? «

[quote][i]Original von Parnitzke[/i]
Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Verwaltungs GmbH Komplementär der (im Handelsregister gelöschten) GmbH & Co.KG ist und damit Gewerbetreibende.

Die Verwaltungs GmbH als Gewerbetreibende ist aufgelöst. Eine aufgelöste GmbH besteht weiter fort, sie wird abgewickelt (Verwertung des Vermögens etc.). Erst wenn die Abwicklung beendet ist, wird auch die gewerbliche Betätigung eingestellt und eine Gewerbeabmeldung ist zu erstatten. Die Gesellschaft wird nach Beendigung der Abwicklung im Handelsregister gelöscht.

Also die Abwicklung der Verwaltungs GmbH abwarten.[/quote]

Dem stimme ich zu, wobei die in Auflösung befindlichen Firmen oft kein Gewerbe mehr betreiben dürften, so dass es durchaus Sinn machen kann, die Fa. zur Abmeldung aufzufordern. Noch - so glaube ich - haben wir einen oder mehrere GF, die zur Vertretung berufen sind und handeln können. Nach der Löschung ist das nicht mehr der Fall.



Gepostet am 09.10.2015 um 08:43 von:
Benutzer: Civil Servant
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