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» Löschung einer GmbH & Co.KG - Abmeldung v.A.w? «

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Verwaltungs GmbH Komplementär der (im Handelsregister gelöschten) GmbH & Co.KG ist und damit Gewerbetreibende.

Die Verwaltungs GmbH als Gewerbetreibende ist aufgelöst. Eine aufgelöste GmbH besteht weiter fort, sie wird abgewickelt (Verwertung des Vermögens etc.). Erst wenn die Abwicklung beendet ist, wird auch die gewerbliche Betätigung eingestellt und eine Gewerbeabmeldung ist zu erstatten. Die Gesellschaft wird nach Beendigung der Abwicklung im Handelsregister gelöscht.

Also die Abwicklung der Verwaltungs GmbH abwarten.



Gepostet am 08.10.2015 um 15:37 von:
Benutzer: Parnitzke
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