Forum-Gewerberecht

» Umschlagsplatz «

Hallo alle zusammen,

ich habe bei mir folgende Anfrage zur Gewerbeanzeige.

Eine Firma fährt in ganz Deutschland. An bestimmten Stellen nutzen Sie Rampen und Stellplätze als Umschlagsplatz. Sie habe diese Plätze nie als Betriebsstätte angezeigt.

Vor einer ganzen Weilen wurden sie von einem Gewerbeamt aufgefordert an eine Betriebsstätte anzumelden. Seitdem meldet die Firma diese Plätze an.

Nun riefen sie mich an zum anmelden, haben mir alles erklärt und ich habe gesagt, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Meine Auffassung:

Die LKWs treffen sich dort zum umladen und das wars. Es gibt kein Büro, niemand wird dort angetroffen. Die Firma sagte sogar, Umsatz wird dort auch nicht gemacht.

Was ist denn nun richtig?



Gepostet am 08.10.2015 um 10:41 von:
Benutzer: Madeleine
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