Forum-Gewerberecht

» Verschmelzung einer GmbH «

Wenn eine GmbH mit einer anderen verschmilzt, geht sie in der anderen auf. Das heißt, sie existiert nicht mehr und Gewerbetreibende ist dann die andere GmbH.
Die "verstorbene" GmbH muss abmelden und die neue Gewerbetreibende muss anmelden.

Regina Runge



Gepostet am 06.10.2015 um 16:29 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98256#post98256


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