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» Verschmelzung einer GmbH «

Hallo zusammen,

ich stehe gerade ganz gewaltig am Schlauch... Tausendmal gewesen aber ich bin gerade irgendwie unsicher.

Und zwar folgendes: Wenn eine GmbH mit Hauptniederlassung außerhalb unserer Zuständigkeit die Anschrift ändert, ist dieser Vorgang nicht anzeigepflichtig sondern wird allenfalls freiwillig vorgenommen.

Wenn sich die Anschrift der Hauptniederlassung ändert geht damit einher ja meist auch eine neue HR-Nummer, weil sich das Amtsgericht geändert hat. Dies wird dann auch, wenn überhaupt, manuell berichtigt.

Und jetzt frag ich mich folgendes: Wenn sich die o.g. Daten (Anschrift und HR-Nummer) im Zuge einer Verschmelzung ändern, dann ist dies doch mit einer Ab- und Neuanmeldung anzuzeigen, oder? Also wenn die unter der Hauptniederlassung angemeldete Firma mit einer anderen verschmilzt.

Ist das soweit nachvollziehbar? Stimmt mein Gedankengang so?!  Kopfkratz    Kopfkratz    Kopfkratz  



Gepostet am 06.10.2015 um 15:57 von:
Benutzer: BernshausenL
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