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» Einlasskontrolle Fußballstadion - Bengalos «

Hallo zusammen,

einige von uns setzen sich für eine Änderung der Bewachungsverordnung ein, leider im Moment nicht mit dem Erfolg wie wir es uns wünschen.

Gerade auch in Fußballstadien ist es wichtig sehr gute Bewacher einzusetzen und ein gutes System zu haben, damit Bengalos gar nicht erst in Stadion gelangen.

Anbei ein aktuelles Urteil, welches zeigt, dass das Abbrennen von Benaglos nichts mit "Fankultur" zu tun hat.

[URL]https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/03_09_20
15_/index.php[/URL]

Oberlandesgericht Hamm: Pyrotechnik in der Schalke-Arena abgebrannt - 1 Jahr 6 Monate Haft ohne Bewährung für Schalke-"Fan"

..........................Zu Beginn der 2. Halbzeit zeigte die Gruppierung ein Banner. Mitglieder, unter ihnen der Angeklagte, entzündeten um das Banner herum 19 Seenotrettungsfackeln. Diese verbreiteten toxische Rauchgase, durch welche 8 unbeteiligte Stadionbesucher, unter anderem ein 12 Jahre altes Kind, zum Teil erhebliche Rauchgasvergiftungen erlitten. Für die Tat wurde der Angeklagte vom Schöffengericht Gelsenkirchen-Buer und sodann - in der Berufungsinstanz - vom Landgericht Essen wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Landgericht Essen lehnte es in der Berufungsinstanz ab, die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Die insbesondere mit dem Ziel, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen, eingelegte und u. a. von einem namhaften Universitätsprofessor begründete Revision des Angeklagten ist erfolglos geblieben. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat das Berufungsurteil des Landgerichts Essen bestätigt. Die Strafzumessung des Berufungsgerichts sei rechtsfehlerfrei. Die Zahl der Opfer und auch die Unbeherrschbarkeit der vom Angeklagten heraufbeschworenen Gefahrenlage seien strafschärfend zu berücksichtigen.
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Gepostet am 06.10.2015 um 05:17 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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