Forum-Gewerberecht

» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «

Hallo zusammen,

bei großen Kontrollaktionen sollte grundsätzlich den Kollegen aus den Vollstreckungsabteilungen der Kommune angeboten werden, sich daran zu beteiligen.

Diese sind in der Lage direkt vor Ort die im Mahnverfahren befindlichen Gelder, d.h. vom nicht gezahlten Knöllchen, ausstehenden Kitabeiträgen bis hin zur nicht gezahlten Gewerbesteuer vor Ort auch mittels Pfändungsmaßnahmen, d.h. von Taschenpfändung bis hin zu Fahrzeugen durchzusetzen.

VG
Meike



Gepostet am 03.10.2015 um 07:23 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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