Forum-Gewerberecht

» Anmeldung einer ausländischen Firma «

Moin,

vielen Dank für die Ausführungen.

M.E. ist der EAP nur im Zuge der Dienstleistungsrichtlinie, d.h. für Unternehmen, die im Unionsbereich ansässig sind, originär zuständig bzw. Vermittler.

In unserem Fall handelt es sich um eine Firma aus Tunesien, die nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht fällt.

Handelt es sich um eine einzutragende Firma im Handelsregister, muss diese sich korrekter Weise - falls es sich um eine Zweigniederlassung hier handelt - beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen.

Eine hier in Deutschland vertretungsberechtigte Person muss dann angegeben werden. Diese Person liegt uns inzwischen auch vor und wird die Anmeldung in den nächsten Tagen einreichen.

Wir werden dann wie gewohnt die Gewerbeanmeldung an die Fachbehörden sowie an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.

Sollte ich mich mit meinen Ausführungen zur EDLRL geirrt haben, würde ich mich hier um weitere Nachrichten freuen.

Vielen Dank!  Danke  

   



Gepostet am 29.09.2015 um 08:48 von:
Benutzer: Kirchhainer
Der Original-Beitrag :
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