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» Anmeldung einer ausländischen Firma «

 Moin   aus Rheinhessen,
derartige Konstellationen hab ich bislang noch nicht gehabt. Ich würde diesen Personenkreis aber an meinen einheitlichen Ansprechpartner verweisen wollen, denn ich meine mich entsinnen zu können, dass genau diese Fälle von den EAP bearbeitet und mit "Laufzetteln" versehen werden sollen. Vielleicht wissen die weiter.
Einen Wohnsitz des Geschäftsinhabers in Deutschland brauche ich aber m. E. nicht, falls die Firma im Handelsregister eingetragen werden soll, würde ich die Eintragung abwarten.
Wenn der Inhaber in Tunesien bleibt, müsste aber ggf. die Frage nach einem Stellvertreter gestellt werden und ggf. eine Stellvertretererlaubnis erteilt werden.



Gepostet am 29.09.2015 um 07:57 von:
Benutzer: Rheinhesse
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