Forum-Gewerberecht

» Änderung der Tätigkeit bei einer UG «

Hallo,

die Änderung der [U]Tätigkeit[/U] ist nach § 14 Abs. 1 GewO mit einer Ummeldung anzuzeigen.
Der im Handelsregister eingetragene [U]Gegenstand des Unternehmens[/U] ist nicht unbedingt mit der konkret ausgeübten Tätigkeit gleichzusetzen, sondern in der Regel weiter gefasst. Welche rechtlichen Folgen es hat, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft nicht mehr vom Gegenstand des Unternehmens abgedeckt wird, ist eine Frage des Handels- bzw. GmbH- Rechts und nicht des Gewerberechts. Die Frage wird deshalb in diesem Forum wahrscheinlich nicht beantwortet werden können.



Gepostet am 28.09.2015 um 08:18 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98135#post98135


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