Forum-Gewerberecht

» Zulässigkeit der Kundengewinnung? «

Liebe unbedarfte Zeitgenossen,

Zu Ihrem Schutz habe ich meinen Beitrag mit einem Zitat des Bundesverfassungsgericht belegt.

Dieses Gericht ist tatsächlich das Einzige in Deutschland und vertritt so nach Auffassung einiger Forenteilnehmer eine Mindermeinung.

Aber mal im Ernst:

"Mindermeinung"
Der Begriff der Mindermeinung wird in der Rechtswissenschaft bedeutsam, wenn sich bei einer konkreten Fragestellung logisch mehrere gangbare Lösungsansätze zeigen. Er bezeichnet Auffassungen, die lediglich vereinzelt oder von einer geringeren Zahl der mit diesem Problem befassten Juristen vertreten werden (→ Juristische Fachsprache). Er ist insofern der Gegenbegriff zur herrschenden Meinung, wird allerdings häufig erst angewandt, wenn eine Ansicht tatsächlich keine allzu große Bedeutung besitzt.
[tt]So ist eine Ansicht, die nicht der herrschenden Meinung entspricht, deshalb noch nicht zwingend eine Mindermeinung.
[/tt]
Der Begriff ist insofern unpräzise, als in der Rechtswissenschaft üblicherweise zwischen den Rechtsauffassungen der Rechtsprechung und Literaturmeinungen differenziert wird. Keinesfalls kann etwa die Ansicht des zuständigen obersten Bundesgerichts (etwa des Bundesgerichtshofs) eine Mindermeinung sein, selbst wenn diese Ansicht außerhalb der Rechtsprechung auf einhelligen Widerstand trifft.

Der Begriff Mindermeinung wird vor allem von Vertretern einer solchen kritisiert, da er impliziere, dass diese weniger wert sei. Sie sprechen sich stattdessen für den Begriff Minderheitenmeinung aus." (wikipedia)


Also Herr LKKS, hier muss niemand geschützt werden, sonder Sie sollten sich mal Gedanken über Ihre Minderbeiträge machen, die weder sachlich, noch richtig oder hilfreich sind.

Dem Forenteilnehmer scofield also bitte nach Rechtslage seine Frage beantworten und nicht nicht nach "Vorstellungskraft".
Die "Vorstellungskraft" hat im Gewerberecht nichts zu suchen.



Gepostet am 25.09.2015 um 11:36 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98130#post98130


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