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» Gaststättenerlaubns bei Insolvenz? «

 Moin   und Hallo,

dem kann ich nur beipflichten. Wenn die befristete Erlaubnis ausläuft und die Erteilung einer neuen (befristeten oder unbefristeten) ansteht, müssen die zu diesem Zeitpunkt relevanten Prüfungen der Zuverlässigkeit durchgeführt werden.
Liegen Tatsachen vor, die die Unzuverlässigkeit begründen, kann keine weitere Erlaubnis erteilt werden.

Freundliche Grüße aus dem
Main-Taunus-Kreis



Gepostet am 24.09.2015 um 12:58 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98104#post98104


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