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» Gaststättenerlaubns bei Insolvenz? «
Hallo aus Bad Fallingbostel,
wir arbeiten in Nds. zwar nicht mehr nach dem Bundes-GastG, ich bin aber der Meinung, dass es danach keine Grundlage für die Erteilung einer befristeten Erlaubnis mit dem Ziel, die finanzielle Entwicklung zu beobachten, gibt. Wenn die finanzielle Situation zum Erlaubniszeitpunkt nicht geordnet war, hätte versagt werden müssen.
Die Einlaitung des Insolvenzverfahrens deutet auch auf ungeordnete finanzielle Verhältnisse, also einen Versagungsgrund hin.
§ 12 GewO bedeutet jedenfalls nicht, dass eine beantragte Gaststättenerlaubnis nicht abgelehnt werden darf! Von "Erlaubnis erteilen müssen" kann schon gar keine Rede sein.
Regina Runge
Gepostet am 24.09.2015 um 12:34 von:
Benutzer: Runge
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