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Gaststättenerlaubis bei Insolvenz?

Moin
Ich bin gerade mit meinem SGL unterschiedlicher Meinung wegen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis:
Sachverhalt: ein Gaststättenbetreiber beantragt eine Erlaubnis nach § 2 GastG, da sich noch "Schulden" angehäuft haben, wurde ihm nur eine befristete Erlaubnis von 3 Monaten erteilt, mit der Auflage, die Schulden innerhalb der 3-Monatsfrist erheblich zu tilgen. Jetzt, ca. eine Woche VOR Ablauf der befristeten Erlaubnis, legt der Gaststättenbetreiber eine Insolvenzeröffnung vor und teilt mit, dass sich u. a. seine Schulden nicht verringert hätten.
Die Gewerbeordnung verbietet zum Schutz des Betroffenen ja eine Gewerbeuntersagung bei eröffneter Insolvenz. Ich bin der Meinung, dass wir, unabhängig von der Gewerbeordnung, keine unbefristete Erlaubnis oder befristete Erlaubnis mehr ausstellen können und dürfen. Mein SGL ist jedoch der Meinung, dass wir hier, Analog zur Gewerbeordnung, handeln und eine unbefristete Erlaubnis erteilen müssten. Ich gehe davonaus, dass die finanzielle Situation des Betroffenen hierdurch nicht verbessert wird und die öffentlich rechtlichen Verpflichtungen weiter in Verzug geraten. Wie ist hier der Meinung und Erfahrung der Forum-Mitglieder?? Weißnicht

Bitte gebt mal Rückmeldung
Danke



Gepostet am 24.09.2015 um 11:58 von:
Benutzer: dieter
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