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Hallo Frau Runge!

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich sehe das auch so. Mich verwirrt eben nur, dass die Komplementäre (also die GmbH als phG) beim Finanzamt keine Rückstände hat. Die Gewerbeuntersagung würde sich ja m.E. gegen die GmbH richten, die ja garkeine Steuerschulden hat?!?  Weißnicht   kann man die Steuerschulden der GmbH und Co KG "einfach" der GmbH zurechnen? Und wenn ja, steht das irgendwo?



Gepostet am 17.09.2015 um 13:38 von:
Benutzer: Erik
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