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Hallo aus Bad Fallingbostel,

gegen die KG geht nicht, weil die nicht Gewerbetreibende ist.

Ich würde das so sehen, dass die GmbH als Gewerbetreibende der GmbH &Co. KG die Steuerschulden verursacht hat und ihr diese deshalb auch zuzurechnen sind.

Andernfalls wären GmbH & Co.KGs ja fein raus. Die KG wäre keine Gewerbetreibende und die GmbH hätte keine Schulden.

Regina Runge



Gepostet am 17.09.2015 um 13:19 von:
Benutzer: Runge
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