Forum-Gewerberecht

» Eine Limited mit illegalem Inhalt soll angemeldet werden «

Ein Hallo nach Düren,

bevor ich meinen eigenen Thread schrieb, laß ich die Anmerkung von Ingolstadt im oben erwähnten anderen Thread. Dort werden ja schon Konstellationen angegeben, in denen man eine Anmeldung zurückweißt. Wobei ich zugebe, dass ich beim zweiten lesen dann doch nicht die volle Überzeugung daraus gewinnen konnte.

Nun denn, das Beispiel das ich jetzt liefere, soll keine Veräppellung sein, sondern nur einen Extremfall aufzeigen, der das ganze aber schön illustriert. Vorab: Wir melden Gewerbe an und Gewerbe ist definiert als erlaubte Tätigkeit, mit Gewinnerzielungsabsicht, die selbständig auf längere Zeit betrieben wird.

Jetzt kommt Herr Scherzkeks aufs Amt und meint:
"Ich möchte ein Gewerbe anmelden."
"Ja was für Eines?"
"Witze erzählen"
"Also Kabarettist, Sie wollen Auftritte machen, quasi Stand-Up-Comedian?"
"Nein, nein, ich erzähl nur gerne Abends in der Kneipe meinen Freunden Witze und möchte auf Nummer sicher gehen, dass das seine Richtigkeit hat und es daher anmelden."
"Das brauchen sie nicht anzumelden, wenn Sie kein Geld verlangen ist das kein Gewerbe."
"Ich will aber, ich will sicher gehen, melden Sie mich bitte an!"

Was tun wir da?
Es ist kein Gewerbe.
Und ein unerlaubtes Gewerbe ist nach der Definition eben auch kein Gewerbe. Soll ich das dann anmelden?



Gepostet am 16.09.2015 um 08:50 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98000#post98000


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