Forum-Gewerberecht

» Gaststättenerlaubnis für Britische Ltd. «

Hei, Werner,
die Ltd. behandelst du wie eine GmbH, du prüfst entsprechend.
Für die Ltd. brauchst du aber die übersetzen Eintragungsunterlagen.

Eigentlich sind diese Ltd. gewerberechtlich kein Problem mehr.

Alles immer schön sportlich sehen.

Gruß
Jörg



Gepostet am 10.06.2005 um 11:53 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98#post98


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