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Guten Morgen,

welche Unterlagen sowie Gebühren sind notwendig, wenn ein Betrieb, dessen Hauptniederlassung sich in Tunesien befindet (Inhaber ist auch dort wohnhaft), in Deutschland eine Zweigniederlassung oder unselbst. Zweigstelle anmelden möchte. Es handelt sich evtl. um ein Lager oder ein Geschäft mit Textilien.

Der Inhaber der Firma wohnt in Tunesien und bleibt auch dort. Dieser wird hier in Deutschland durch eine andere Person vertreten, die hier bei uns vorgesprochen hatte.

Habe schon mal in der Verwaltungsvorschrift nachgesehen. Ist eine Aufenthaltsgenehmigung (sh. unter Pkt. 5.4) auch bei erlaubnisfreien Tätigkeiten nachzuweisen und auch von Gewerbetreibenden, die nicht in Deutschland wohnen ? Welche Unterlagen sind noch erforderlich ?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße aus Kirchhain



Gepostet am 16.09.2015 um 08:39 von:
Benutzer: Kirchhainer
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