Forum-Gewerberecht

» Restaurant «

Hallo,

die Ausstattung der Lokalität hat zunächst erst mal nicht mit der Betriebsart zu
tun. Welche Art Gaststätte wo zulässig ist bestimmt sich primär nach dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht.

Deine Frage ist daher zunächst an die Bauaufsichtsbehörde zu richten. Diese kann die Frage nach der Zulässigkeit einer Kneipe oder Bar in dem jeweiligen Gebiet am besten beantworten.

VG J. Simon



Gepostet am 14.09.2015 um 08:45 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97971#post97971


Beitrags-Print by Breuer76