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» Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag «

Es geht nur um einen Sonntag.

Ihre Bedenken, Frau Runge, teile ich. Aber es kann auch nicht sein, dass jede noch so kleine "Veranstaltung" dann am Sonntag mit ein bis zwei Ausstellern schon eine Ausnahme nach Ladenöffnungsgesetz oder Feiertagsschutzverordnung bekommen kann. Da hat der Gesetzgeber ja mit der Vielzahl von Anbietern wohl gerade gegensteuern wollen.

Ich persönlich habe immer mehr ein Problem damit, dass wir hier die gesetzlichen Vorgaben aufweichen bis zur Unkenntlichkeit. Ich bin schon erstaunt, was alles ein besonderer Anlass geworden ist. Der Anlass muss ja in vieler Hinsicht gar nicht mehr vorhanden sein, es reicht einfach einen zu schaffen, indem man irgendwelche Feste erfindet wie vielerorts für die Sonntagsöffnungen.

Und wenn man das so wie von Frau Runge vorgeschlagen sieht, müsste es dann doch auch Genehmigungen geben - eben die Ausnahmegenehmigungen nach ... oder???



Gepostet am 02.09.2015 um 15:21 von:
Benutzer: Kewi
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