Forum-Gewerberecht
» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «
Ups - jetzt haben wir alle gemeinsam gepostet
[quote][i]Original von Boshamer[/i]
Hallo nach Herzogenrath,
bei Steuerschulden aus dem Juli 2005 würde ich noch kein Widerrufsverfahren einleiten.[/quote]
Ich glaube die Bemerkung von Herrn Fries bezog sich auf den Redaktionsstand der Foren-Beiträge und nicht auf den Entstehungszeitraum der Rückstände.
Bitte ggf. noch mal Rückinfo - falls ich da was falsch verstanden habe.
Viele Grüße
R. Land
Gepostet am 28.10.2005 um 10:48 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=978#post978
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