Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die, die mit Waren handeln müssten eine Reisegewerbekarte haben, es sei denn § 55 a Nr. 3 GewO würde in Betracht kommen, weil die Gewerbetreibenden aus der Gemeinde stammen und diese nicht mehr als 10.000 Einwohner hat.

Gruß
HBinder



Gepostet am 31.08.2015 um 08:00 von:
Benutzer: HBinder
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