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» Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag «

Vielen Dank schon mal für die Einschätzung. Stimmt mit meiner überein.
Zur gaststättenrechtlichen Seite hätte ich noch ne Nachfrage. Alkoholausschank scheint nicht beabsichtigt zu sein - also haben wir eigentlich nix zu sagen. Kommt mir ein wenig komisch vor.
Müssen die Anbieter dann eine Reisegewerbekarte haben? Es sind alles Anbieter, die auch ein stehendes Gewerbe haben. Ich habe gehört, dass es dann eine Befreiung von der RGK-Pflicht geben soll. Habe dergl. aber in der GewO noch nicht gefunden. Vielleicht habe ich ja nicht richtig geguckt?

Wäre toll, wenn ich da von der Forengemeinde noch ein wenig Unterstützung bekomme.  anbeten  



Gepostet am 28.08.2015 um 11:40 von:
Benutzer: Kewi
Der Original-Beitrag :
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