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» Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag «

Wenn tatsächlich keine Handel stattfinden soll und nur gastronomische Leistungen angeboten werden, würde das ganze ja über das Gaststättenrecht regelbar sein.

Sobald ein Handel stattfinden soll wird es offensichtlich kritisch.

Einer Marktfestsetzung würde ich nicht zustimmen, da die Vielzahl erheblich unterschritten wird.
Es müssen nun nicht zwingend 12 Händler sein.

Aber fünf Händler halte ich nicht für eine Vielzahl.


Damit würde aber die gesamte Veranstaltung schwierig.
In anderen Threads wurde nunmehr ausführlich darüber diskutiert, ob der Handel im Reisegewerbe am Sonntag möglich ist.

Insgesamt kam man zum Ergebnis: NEIN

Daher wird die Veranstaltung wohl eher nicht möglich sein.
Jedenfalls nicht mit Handel.



Gepostet am 28.08.2015 um 08:41 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97761#post97761


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