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 Moin    Moin   aus Thüringen,

das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist vorgestern im Thür. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2006 erschienen:

[URL=http://www.parldok.thueringen.de/parldok/Cache/0C0078FBF654D310D45F193
C.pdf]   [/URL]

Mo-Fr kann nun rund um die Uhr geöffnet werden, am Samstag ist ab 20:00 Uhr zu schließen. Allerdings kann aus besonderen Anlass im Einzelfall auch Samstag die Ladenöffnung durch das zuständige Landratsamt oder kreisefreie Stadt verlängert werden.

Sonn- und Feierertage bleiben tabu, bis auf die bisher schon möglichen 4 Ausnahmeregelungen (per Rechtsverordnung) pro Jahr. Für den 2. bis 4. Advent sind keine Ladenöffnungsgenehmigungen möglich.

Für den diesjährigen 1. Advent hat der Thür. Gesetzgeber gleich eine Ausnahmeregelung mit ins Gesetz gebracht: Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. Dezember 2006 aus Anlass von Weihnachtsmärkten in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein (§ 15 Abs. 2).



Gepostet am 01.12.2006 um 06:42 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
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